· Fachbeitrag · Gutachten
Als Ersatz gebraucht gekauft ist immer in zweiter Hand - Hat das Einfluss auf den WBW?
| Seit Jahrzehnten beschäftigt die Bewertungspraxis ein Problem: Kauft jemand ein Neufahrzeug, ist er der Erstbesitzer. So hat er bei einem späteren Verkauf den „Aus erster Hand“-Vorteil, der sich in größerem Käuferinteresse und oftmals auch in einem höheren erzielbaren Preis ausdrückt. Hat er aber mit dem als neu gekauften Fahrzeug einen Unfall, hat er nur Anspruch auf ein Objekt gleichen Alters und gleicher Laufleistung. Wer dann tatsächlich so ein Fahrzeug kauft, hat nun eins, das schon in anderer Hand war. So verliert er seinen „Aus erster Hand“-Vorteil. |
Frage: Muss ich als Schadengutachter in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (WBW) einbeziehen, dass der geschädigte Neuwagenhalter immer nur einen Gebrauchten beschaffen kann, der dann „in zweiter Hand“ ist?
Antwort: Hier ist zu unterscheiden zwischen Kasko- und Haftpflichtschäden.
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