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  • 26.07.2018 · Nachricht · Gutachten

    Bagatellgrenze bei Wertminderung trotz niedrigen Schadens?

    | Mehrfach hat UE berichtet, dass die Gerichte die über Jahrzehnte bei etwa 750 Euro angesiedelte Bagatellgrenze für die Kostenerstattung bei einem Schadengutachten in Richtung 1.000 Euro Fahrzeugschaden verschieben. Nun fragt ein Leser nach einem Sonderfall: Wenn trotz eines eher niedrigen Unfallschadens eine Wertminderung zu bejahen ist, wie steht es dann mit der Berechtigung des Geschädigten, ein Gutachten einzuholen? |