· Fachbeitrag · Gutachten
Bagatellgrenze brutto oder netto - oder je nachdem?
| In der August-Ausgabe hat „UE“ in einem Beitrag zum Thema „Gutachten“ unter anderem die Bagatellgrenze beleuchtet, ab deren Überschreitung ein Schadengutachten schadenrechtlich als erforderlich gilt. Ein Leser möchte wissen, ob für die Bestimmung der Bagatellgrenze die Brutto- oder die Netto-Reparaturkosten heranzuziehen sind. |
Frage: Beziehen sich die in Ihren Beiträgen genannten Zahlen auf die Nettoreparaturkosten oder sind die als Bruttobeträge einzuordnen?
Unsere Antwort: Die sogenannte Bagatellgrenze ist keine feste mit dem Lineal zu ziehende Begrenzung. Sie unterliegt der richterlichen Einschätzung, wobei sich die meisten Gerichte an der BGH-Entscheidung mit den knapp über 700 Euro orientieren. Im BGH-Fall war das ein Bruttobetrag. Das ist ja schon mal ein Fingerzeig.
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