26.06.2018 · Nachricht · Gutachten
Bagatellgrenze: Der Trend geht in Richtung 1.000 Euro
| Auch das AG Böblingen sieht – wie das LG Arnsberg und das AG München – die Bagatellgrenze nun bei einer Schadenhöhe von 1.000 Euro. Das AG begründet das ausführlich mit den Preissteigerungen seit der BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2004 (AG Böblingen, Urteil vom 07.06.2018, Az. 19 C 641/17, Abruf-Nr. 201672 , eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen). |
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