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  • 02.07.2015 · Fachbeitrag · Gutachten

    Bagatellgrenze für Anspruch auf Gutachten

    | Bei einem Schadenbetrag in Höhe von 844,68 Euro netto ist die Bagatellgrenze für den Anspruch auf ein Schadengutachten überschritten. Außerdem kommt es nach Auffassung des AG Böblingen auf die Umstände des Einzelfalls an, wenn die Schadenhöhe unter der Batallgrenze bleibt. |