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  • 28.06.2019 · Nachricht · Gutachten

    Bagatellgrenze: Nicht nur der Betrag, auch die Umstände

    | Für die Bagatellgrenze, ab deren Überschreitung der Geschädigte ein umfassendes Gutachten einholen darf, kommt es nicht allein auf den Schadenbetrag an. Wenn die Frage der Wertminderung zu betrachten ist und das Schadenbild für den Laien nicht so eindeutig ist, dass verborgene Schäden hinter der beschädigten Stoßfängerverkleidung ausgeschlossen werden können, sind bei einer prognostizierten Schadenhöhe von 866,07 Euro bei 100 Euro Wertminderung die Gutachtenkosten zu erstatten. So hat das AG Nürnberg entschieden. |