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  • 08.01.2019 · Nachricht · Gutachten

    Bagatellgrenze: Tendenz geht in Richtung 1.000 Euro brutto

    | Das AG Bielefeld sieht aufgrund der Preissteigerungen seit der 1994er Entscheidung des BGH die Bagatellgrenze, bei deren Unterschreiten der Geschädigte keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein umfassendes Schadengutachten hat, bei etwa 1.000 Euro. |