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  • 18.04.2016 · Fachbeitrag · Gutachten

    Bagatellgrenze und möglicherweise verdeckte Schäden

    | Die Bagatellgrenze für die Berechtigung, ein Schadengutachten einzuholen, liegt bei 750 Euro, der Schaden liegt mit 775,18 Euro darüber. Ein Gutachten ist jedoch bereits dann schadenrechtlich erforderlich, wenn Schäden unter dem weichen Teil des Stoßfängers ausgeschlossen werden müssen, entschied das AG Hamburg. |