· Fachbeitrag · Gutachten
Die Pflichten des Geschädigten im Hinblick auf das Gutachten
| Das Schadengutachten ist der Dreh- und Angelpunkt einer sicheren Haftpflichtschaden-Abwicklung. Mit einem seriösen Gutachten sind dem Geschädigten die größten Unsicherheiten genommen. Das gilt aber nur, wenn auch der Geschädigte seine drei Pflichten beim Zustandekommen des Gutachtens erfüllt hat. Lesen Sie nachfolgend, welche das sind. |
Ein seriöses Gutachten weist dem Geschädigten den Weg zu einer Reparatur, die den Zustand „hinterher wie vorher“ bestmöglich herstellt. Das Prognoserisiko dabei trägt der Schädiger. Denn der Geschädigte ist Laie, und das Gutachten soll ihm das fehlende technisch-kalkulatorische Wissen ersetzen. Stimmt etwas nicht, wird das nicht auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen. Stattdessen hat der Versicherer die Regressmöglichkeit gegen den Schadengutachter.
Alles das gilt aber nur, wenn der Geschädigte seinerseits seine Pflichten erfüllt hat. Die lassen sich mit drei Schlagworten benennen.
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