29.10.2018 · Nachricht · Gutachten
Erstattung der Gutachtenkosten auch für geschädigtes Autohaus
| Die pauschale Behauptung des gegnerischen Versicherers, ein Autohaus als Geschädigter kenne sich mit zu erwartenden Gutachtenkosten „professionell“ aus, ändert nichts daran, dass die üblichen Regeln der Gutachtenkostenerstattung gelten, entschied das AG Erding. |
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