26.02.2018 · Nachricht · Gutachten
Gutachten trotz Kostenvoranschlag erstattungsfähig
| Auch wenn die Werkstatt für den Geschädigten bereits einen Kostenvoranschlag als Grundlage für die Regulierung eines Haftpflichtschadens eingereicht hat, darf er jedenfalls unter folgenden Voraussetzungen zusätzlich ein Schadengutachten einholen: Der Schaden übersteigt die Bagatellgrenze erheblich, und eine im Kostenvoranschlag nicht berücksichtige Wertminderung steht im Raum. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer hat die Kosten dafür zu erstatten, entschied das AG Stuttgart. |
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