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  • · Fachbeitrag · Gutachten

    Ist ein Gutachten ohne Restwertermittlung unbrauchbar?

    | Wann ist ein Schadengutachten in der Weise unbrauchbar, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten nicht erstatten muss? Das ist ein auf Versichererseite gern genommener Einwand. Dazu hat UE eine Leseranfrage erreicht. |

     

    Frage: Wir haben ein Schadengutachten für einen Kunden erstellt, der von Anfang an das Fahrzeug behalten wollte und es auch behalten und weitergenutzt hat. Allerdings war der Schaden im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert hoch, er überstieg die 130 Prozent-Grenze. Es ist aber gelungen, das Fahrzeug innerhalb der 130-Prozent-Grenze fachgerecht und vollständig zu reparieren. Weil von Anfang an klar war, dass der Kunde sein Fahrzeug behält, haben wir keinen Restwert ermittelt. Nun meint der Versicherer, er müsse die Kosten für unser Gutachten nicht erstatten. Denn es sei mangels Restwertermittlung unbrauchbar. Hat er Recht?

     

    Antwort: Wir meinen, hier war die Restwertermittlung nicht verzichtbar, im konkreten Fall wurde sie aber nicht ergebnisrelevant.