· Fachbeitrag · Gutachten
Kosten der Rechnungsprüfung durch Sachverständigen sind vom Versicherer zu erstatten
| Eine sogenannte Rechnungsprüfung ist eine eigenständige Leistung des Sachverständigen, für die er dem Geschädigten ein Honorar berechnen kann. Diese Kosten muss der Versicherer nach Ansicht des AG Biberach erstatten, wenn der den Geschädigten gebeten hat, eine solche Rechnungsprüfung beim Sachverständigen zu veranlassen. |
Reparaturrechnung etwas höher als im Gutachten prognostiziert
Das AG Biberach hat sich in zwei Haftpflichtfällen mit dem Thema befasst. Die Reparaturrechnung lag bei beiden Fällen leicht oberhalb der sachverständigen Prognose. Der Versicherer bat jeweils die Geschädigten, bei dem Sachverständigen, der das ursprüngliche Gutachten erstellt hatte, eine Rechnungsprüfung zu veranlassen. Diese jeweilige Leistung stellte der Sachverständige in Rechnung.
Der Versicherer weigerte sich, diese Beträge zu erstatten. Das AG belehrte ihn eines Besseren (AG Biberach, Urteile vom 26.4.2012, Az. 5 C 16/12; Abruf-Nr. 121594 sowie Az. 5 C 26/12; Abruf-Nr. 121605; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
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