· Nachricht · Gutachten
Kosten für isolierte Minderwertermittlung erstattungspflichtig
| Beauftragt der Geschädigte, der bei der Schadenabrechnung auf Basis eines Kostenvorschlags merkt, dass ihm dabei die Wertminderung entgeht, einen Schadengutachter isoliert mit der Ermittlung des merkantilen Minderwerts, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die Kosten dafür erstatten. So entschied das AG Ulm (Urteil vom 26.10.2017, Az. 1 C 1097/17, Abruf-Nr. 197454 , eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz). |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Eigenes Gutachten trotz Versicherungsgutachtens“, UE 9/2017, Seite 3 → Abruf-Nr. 44821091
- Beitrag „Eigener Schadengutachter trotz Versicherungsgutachter“, UE 7/2015, Seite 4 → Abruf-Nr. 43471778
Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 3 | ID 44985846