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  • 14.07.2014 · Fachbeitrag · Gutachten

    Recht auf Schadengutachten erst recht bei altem Fahrzeug

    | Bei einem Fahrzeug, dessen Wiederbeschaffungswert (WBW) niedrig ist, ist ein Schadengutachten schon deshalb erforderlich, um in Abgrenzung zum WBW erkennen zu können, ob die Reparatur noch lohnt, entschied das AG Heidenheim. Denn hinter einer großflächigen Eindellung des Stoßfängers könnten weitere Schäden verborgen sein, was dem Laien eine eigenständige Abschätzung unmöglich mache. |