· Fachbeitrag · Gutachten
Schadengutachten weiterhin unter Feuer
| Ein Versicherer in Süddeutschland arbeitet mit Nachdruck daran, die Erforderlichkeit von Schadengutachten zu verneinen. Nun behauptet er, der Geschädigte habe weder ein Gutachten gewollt noch habe er den Sachverständigen beauftragt. Die Werkstatt habe eigenmächtig gehandelt. Das ist zwar so in der Regel nicht richtig. Manche Kunden leisten dem aber mit ihrem Verhalten Vorschub. Fakt ist dagegen: es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die ein Gutachten für den Geschädigten wertvoll machen. |
Gutachter nicht vom Geschädigten beauftragt
Zum Argument des Versicherers, der Geschädigte habe weder ein Gutachten gewollt noch habe er den Sachverständigen mit der Erstellung einer solchen Expertise beauftragt, ist Folgendes zu sagen:
Richtig ist: Der Geschädigte hat einen Anspruch auf das Gutachten, nicht die Werkstatt. Es muss der Wunsch des Geschädigten sein, ein Gutachten zur Schadenhöhe einzuholen. Es schadet dabei nicht, dass der Wunsch auf dringendes Anraten der Werkstatt entsteht.
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