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  • · Fachbeitrag · Gutachten

    Sind „Ferngutachten“ der neue Weg?

    | Ein Leser fragt: Ein weit von uns weg ansässiges Sachverständigenbüro hat uns kontaktiert. Der Vorschlag: Wir sollen für einen vierstelligen Euro-Betrag eine Kamera und weiteres Equipment kaufen. Wenn für ein verunfalltes Fahrzeug eines unserer Kunden ein Gutachten erforderlich ist, sollen wir dort anrufen. Einer unserer Mitarbeiter werde dann über Telefon „gesteuert“, er bekomme also gesagt, wie er das Auto und die Schäden mit einer Videokamera ablichten solle. Die Bilder werden gleichzeitig zu dem Sachverständigen übertragen, der fertigt auf dieser Grundlage ein Schadengutachten an. Er berechnet der Versicherung das Gutachtenhonorar, an dem wir wegen unseres Anteils an der Arbeit deutlich partizipieren sollen. Das sei „die Zukunft“. Was ist davon zu halten? |

     

    UNSERE ANTWORT | Der schadenersatzrechtliche Anspruch des Geschädigten auf ein Schadengutachten lebt nicht zuletzt von der Neutralität des Gutachters. Versuche der „Optimierung“ und des Mitverdienens der Werkstatt an der Gutachtenleistung hat es schon oft gegeben. Sie dürfen aber alle als gescheitert gelten.

    Die bisherigen Entwicklungsstufen

    Da waren die „Sachverständigeninstitute“, die mit „Gutachter-in-drei-TagenOfferten“ unterwegs waren. Das Versprechen an den Werkstattmeister lautete: Werde unter Deiner Privatadresse Dein eigener Gutachter, dann kannst Du den Reparaturweg selber bestimmen und verdienst das Geld, das bisher der Gutachter einsteckt, selbst.