Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gutachtenkosten

    AG Berlin-Mitte zieht Bagatellgrenze für Gutachten bei 700 Euro

    | Bei einem Schaden von 700 Euro aufwärts darf der Geschädigte ein Schadengutachten erstellen lassen. Das hat das AG Berlin Mitte entschieden. |

     

    Im konkreten Fall lagen die Reparaturkosten bei knapp 800 Euro. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer hatte die Gutachtenkosten nicht erstattet. Das AG weist im Urteil noch einmal darauf hin, dass es dabei auch nicht auf das äußere Schadenbild ankomme. Bei dem dem Streitfall zugrunde liegenden Stoßstangenanstoß sei es immer möglich, dass es am Stoßfänger zu einem äußerlich nicht sichtbaren Schaden gekommen sei (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 30.3.2012, Az. 114 C 3434/11; Abruf-Nr. 121820).

     

    Beachten Sie | Auch in diesem Verfahren hat der Versicherer das Argument bemüht, wenn ein solcher Schaden tatsächlich repariert werde, stünde doch am Ende die Reparaturrechnung, die die Schadenhöhe belege. Deshalb sei das Gutachten überflüssig. Doch auch damit ist sie nicht durchgedrungen.