11.08.2022 · Nachricht · Gutachtenkosten
Sonderfall der Stellungnahme des Gutachters zu Kürzungen
| Ein alter Hut ist es, dass der Geschädigte „seinen“ Gutachter um Stellungnahme bitten darf, wenn der Versicherer das Schadengutachten mittels Prüfbericht oder Gegengutachten in Frage stellt. Dafür entstehende Kosten muss der Versicherer erstatten. Einen Fall mit einer Besonderheit hat nun das AG Ingolstadt entschieden. |
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