04.12.2019 · Nachricht · Gutachten/Sachverständigenhonorar
Eigener Gutachter bei Nachbesichtigung durch Versicherer
| Verlangt der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs und stimmt der Geschädigte freiwillig zu, darf der Geschädigte „seinen“ Gutachter mitbringen. Die Kosten dafür muss der Versicherer erstatten, entschied das AG Bielefeld. |
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