16.10.2017 · Nachricht · Gutachten/Sachverständigenhonorar
Keine Preisvorgabe für die Erstattung der Gutachtenkosten
| Eine Information des Versicherers an den Geschädigten, Gutachten seien zum Pauschalpreis von 280 Euro bei bestimmten Schadengutachtern erhältlich, ein höherer Betrag werde daher nicht erstattet, ist ohne rechtliche Wirkung, entschied das AG München. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig