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  • 11.02.2020 · Nachricht · Gutachten/Sachverständigenhonorar

    Verschwiegener Vorschaden, der sich nicht auswirkt

    | Hat der Geschädigte dem Schadengutachter einen Vorschaden verschwiegen, führt das im Regelfall dazu, dass der Schädiger die Kosten für das – dann unzutreffende – Schadengutachten nicht zu erstatten hat. Eine Ausnahme gilt, wenn sich der Vorschaden nicht auf die Richtigkeit des Gutachtens auswirkt, weil er am Fahrzeug von der aktuellen Schadenstelle räumlich entfernt ist, entschied das AG Stuttgart. |