· Fachbeitrag · Gutachten/Schadenabwicklung
„Videobesichtigung“ durch Gutachter des Versicherers
| Es werden immer neue Wege gegangen, doch nicht jeder führt ans Ziel. Ein Versicherer möchte eine Videobesichtigung vornehmen, am Ende werden es nur ein paar Fotos, und dann passiert anschließend nichts. Die Verwicklungen daraus veranlassen einen anwaltlichen Leser zu einer Frage. |
Frage: Der Geschädigte erleidet einen Haftpflichtschaden. Sehr schnell danach erreicht ihn ein Anruf des eintrittspflichtigen Versicherers. Der möchte am Abend eine Videobesichtigung durch den angestellten Sachverständigen über Skype vornehmen lassen. Der Geschädigte ist zwar überrascht, lässt sich jedoch darauf ein. Der Sachverständige ruft den Geschädigten an und sagt ihm, dass eine Videobesichtigung umständlich sei. WhatsApp eigne sich viel besser für die Schadensfeststellung. Der Geschädigte solle an die Handynummer des SV per WhatsApp den aktuellen Kilometerstand, den Fahrzeugschein sowie einige Fotos übersenden. Es reiche aus, wenn er ein Foto von der Front, eins vom Heck und ein drittes von der Anstoßstelle mache. Obwohl der Geschädigte über diese Art der Schadenfeststellung und über die Wende von Video zu einem Schadenfoto verwundert war, ließ er sich darauf ein und erledigte seine Hausaufgaben. Danach passiert etwa eine Woche lang gar nichts, bis ich dann mandatiert wurde. Der Mandant beauftragt nun einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens. Dieser ermittelt Reparaturkosten netto in Höhe von 1.100,53 Euro. Daraufhin schreibt mir die Allianz zurück, die Kosten des Sachverständigen würden nicht akzeptiert. Der Mandant habe gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Die Allianz reguliert auf Grundlage des nach der Videobesichtigung erstellten Gutachtens und überweist 953 Euro. Was nun?
Antwort: Es gibt zwei Baustellen. Die eine betrifft die Erstattung der Kosten für das neutrale Gutachten. Die andere betrifft die Differenz in der Schadenhöhe.
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