· Fachbeitrag · Gutachterkosten
Die „Kein Zeitaufwands-Honorar“-Urteilssammlung wächst
| Weitere Urteile, die für die Gutachterkosten eine Pflicht zur Abrechnung nach Zeitaufwand ablehnen, haben UE erreicht: |
Neue kein Zeitaufwands-Honorar“-Urteile
Gericht | Urteil vom | Az. | Abruf-Nr. | eingesandt von |
AG Amberg | 20.02.2024 | 1 C 755/23 | Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf | |
AG Bad Kissingen | 05.03.2024 | 72 C 244/23 | Rechtsanwalt Gernot Spieß, Münnerstadt | |
AG Euskirchen | 12.12.2024 | 013 C 359/23 | Rechtsanwalt Christoph Schepers, Frechen | |
AG Köln | 07.03.2024 | 267 C 119/23 | Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, Meckenheim | |
AG Nördlingen | 27.02.2024 | 3 C 735/23 | Sachverständiger Mario Müller, Wemding | |
AG Schwandorf | 19.02.2024 | 2 C 833/23 | Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf |
Das sind die Argumente der Gerichte
Dem Urteil vom AG Euskirchen ist die Zeithonorarthematik, auf die die Klageerwiderung aufgebaut war, nur mittelbar zu entnehmen, wenn das Gericht zum Prüfbericht sagt: „In der Auswertung beschäftigt sich die Beklagte zu 1) nicht mit dem Einzelfall. Sie verweist vielmehr auf allgemeine Grundsätze und Behauptungen, die sie im Wesentlichen weder begründet, noch mit Quellen versieht. Aus den Ausführungen ergibt sich nicht, auf welchen Anknüpfungspunkten ihre Kontrollberechnung beruht. Insbesondere lässt sich den Ausführungen nicht entnehmen, auf welchen Annahmen der darin angesetzten Zeitaufwand von knapp 2,5 Stunden beruht.“
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