· Nachricht · Gutachterkosten
Gutachter reist im ländlichen Raum aus 25 km Entfernung an ‒ AG Laufen nickt Kosten ab
| Fahrtkosten für insgesamt 50 km Fahrtstrecke in der Rechnung für das Schadengutachten gehen jedenfalls im ländlichen Raum in Ordnung. Einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht hat das AG Laufen bei einer einfachen Fahrtstrecke von 25 km und der Gesamtfahrstrecke von 50 km nicht gesehen. 70 Cent pro km sind in Ordnung (AG Laufen, Urteil vom 17.04.2024, Az. 1 C 82/24, Abruf-Nr. 241076 , eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer, Berchtesgaden). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 1 | ID 50007778