· Fachbeitrag · Gutachterkosten
Unterlassungsklage gegen Zeithonorar-Argument: Wie gegen Versicherer geschickt vorgehen?
| Die fernab der Rechtsprechung des BGH liegende Strategie mancher Versicherer, die Schadengutachter in eine Zeithonorar-Abrechnung zwingen zu wollen, führt in der Berufsgruppe der Kfz-Sachverständigen zu Unruhe. Den einen geht es ums Geld, den anderen daneben auch noch um den guten Ruf, wie eine Leserfrage zeigt. |
Frage: Das durch uns in Rechnung gestellte Honorar für unsere Gutachten liegt stets unterhalb der Ergebnisse der BVSK-Honorarbefragung. Die Fa. LogiCheck kürzt dennoch regelmäßig unser Honorar, die Versicherung versendet dann die Kürzungsberichte an unsere Auftraggeber. Abgesehen von der widersprüchlichen und falschen Rechtsauffassung kommt es immer häufiger vor, dass in die Berechnungen falsche Zahlen eingesetzt werden. Oftmals wird aus den Netto-Reparaturkosten lt. Gutachten nochmals die MwSt. abgezogen, oder die Wertminderung wird nicht berücksichtigt. Seit einiger Zeit lässt auch die Allianz durch die Fa. Control-Expert unsere Rechnungen kürzen. Meistens geht es um zwei oder drei Fotos, die angeblich nicht benötigt werden, oder um Fahrtkosten, die nicht erstattet werden, da in unserem Gutachten lt. Kürzungsbericht der Besichtigungsort nicht angegeben sei, obwohl dieser selbstverständlich angegeben ist.
Mit den Kürzungsberichten wird unseren Auftraggebern vorgegaukelt, wir berechneten ein überhöhtes Honorar. Aus unserer Sicht ist dies geschäftsschädigend und könnte dazu führen, dass wir Auftraggeber verlieren. Können wir uns dagegen wehren, z. B. durch eine Unterlassungsklage?
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