· Fachbeitrag · Haftung
Wenn durch ein Fehlverhalten des Geschädigten ein weiterer Schaden entsteht
| Wie ist es zu beurteilen, wenn der durch die Erstkollision entstandene Schaden durch ein fahrerisches Fehlverhalten des Geschädigten größer wird? Das möchte ein „UE“-Leser wissen. |
Frage: Unsere Kundin saß im Auto, als ein Traktor leicht mit ihrem Fahrzeug kollidierte. Es entstand ein Schaden an der Fahrertür. Vor Schreck gab sie Gas und fuhr ein Stück vor. Dadurch entstand ein weiterer Schaden am Seitenteil hinten. Müssen wir den Vorgang trennen in einen Haftpflicht- und einen Kaskoschaden oder ist das ein einheitlicher Schaden, der durch den Traktor entstanden ist?
Antwort: Bevor wir die Frage beantworten, müssen wir auf Folgendes hinweisen: Wenn sich die Werkstatt oder der Sachverständige in Haftungsfragen einmischen, verstößt das eindeutig gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Also antworten wir nur für Ihre Einordnungsmöglichkeit bei der Auftragsannahme.
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