· Nachricht · Kasko
Auch bei Kasko kein Recht auf Subunternehmerrechnung
| Was UE in der Januar-Ausgabe für Haftpflichtschäden bereits beschrieben hat, hat das AG Böblingen nun auch für Kaskoschäden bestätigt. Auch in der Kaskoversicherung kann der Versicherer die Vorlage der Rechnung des Lackierers an die Werkstatt nicht verlangen. |
Das Gericht unterstreicht, dass es insbesondere keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers (VN) ist, diese Rechnung nicht vorzulegen (AG Böblingen, Urteil vom 20.12.2021, Az. 19 C 1381/21, Abruf-Nr. 226613, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).
Wichtig | Das Urteil ist zutreffend. Denn vom VN kann nichts verlangt werden, was er nicht erfüllen kann. Er hat nämlich selbst keinen Anspruch gegen die Werkstatt auf Herausgabe der Subunternehmerrechnung, weil ihn deren Einkaufskonditionen nichts angehen.
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