· Fachbeitrag · Kasko
Ist Kaution bei Fahrzeugabholung wegen häufiger ungerechtfertigter Kürzungen zulässig?
| Die wenigsten Kunden sind liquide genug, um Unfallreparaturrechnung und ggf. Mietwagenkosten sofort zu zahlen. Die „harte Tour“ ist daher kaum möglich. Bei Haftpflichtschäden führt der Weg über die von der Werkstatt dringend empfohlene anwaltliche Vertretung zu gewissen Beschleunigungen und im Endergebnis zu deutlich weniger Ausbuchungen. Doch was geht im Kaskofall? Das will ein Werkstattinhaber von UE wissen. |
Frage: Bei der Konkurrenz haben wir eine pfiffige Idee gesehen, die wir übernehmen und über die Kraftfahrzeuginnung auch anderen Werkstätten nahebringen möchten, wenn das zulässig ist. Denn wenn das (fast) alle machen, wird die Akzeptanz beim Kunden steigen. Der Kollege hat ein Schild mit folgendem Text aufgestellt:
Betrifft Kaskoschäden
Sehr verehrte Kundschaft,
wir bitten um Verständnis, dass aufgrund mehrfach ungerechtfertigter Abzüge einiger Versicherungsgesellschaften* bei uns eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro bei Abholung Ihres Fahrzeugs bei uns zu leisten ist.
Wir verrechnen diese dann mit nicht bezahlten Beträgen und überweisen Ihnen den restlichen Betrag wieder zurück. Mit diesem Nachweis können Sie diesen dann wieder bei Ihrer Versicherung einfordern.
* (Anmerkung: Hier stehen drei Namen von Versicherern) |
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