20.07.2023 · Nachricht · Kasko
„Kosten für das Abschleppen vom Schadenort“ ist umfassend
| In der Kaskoversicherung sind die in der Abschlepprechnung enthaltenen Kosten für Ölbindemittel und das Einsammeln und Entsorgen von Fahrzeugkleinteilen vom in der maßgeblichen Klausel verwendeten Begriff der „Kosten für das Abschleppen vom Schadenort“ umfasst. Das hat das AG Landshut klargestellt. |
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