23.07.2013 · Fachbeitrag · Kostenvoranschlag
Kalkulation der Reparaturkosten durch SV bei Bagatellschaden
| Lässt der Geschädigte bei einem Bagatellschaden die Reparaturkosten nicht von einer Werkstatt, sondern von einem Schadengutachter kalkulieren und entsteht dafür ein Aufwand von 68 Euro netto plus maßvoller Nebenkosten (Gesamtkosten 108,05 Euro brutto), verstößt er damit nach Ansicht des AG Hannover nicht gegen seine Schadenminderungspflicht. |
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