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  • · Fachbeitrag · Kostenvoranschlag

    Kostenvoranschlagsfalle und Nachbesichtigung

    | Der gegnerische Haftpflichtversicherer hat den noch nicht neutral beratenen Geschädigten am Telefon. Der Geschädigte folgt den „Ansagen“ des Sachbearbeiters. Er besorgt einen Kostenvoranschlag, reicht den beim Versicherer ein und repariert in Eigenregie. Und zack, da sitzt er in der Falle. Ein solcher Vorgang ist Grundlage einer Leserfrage eines Rechtsanwalts. |

     

    Frage: Mein Mandant erlitt einen unverschuldeten Unfall. Noch am selben Tag rief der Versicherungssachbearbeiter bei ihm an und teilte unter anderem mit, dass der Versicherer keinesfalls die Kosten für ein Schadengutachten erstatten werde. Er solle doch bitte zur nächstgelegenen Werkstatt gehen und einen Kostenvoranschlag beschaffen. Dies tat der gutgläubige Mandant (er kam erst zu mir, als die Probleme begannen) mit dem Ergebnis: 3.547 Euro netto. Er reichte den Kostenvoranschlag beim gegnerischen Versicherer ein und repariert in Eigenregie das Fahrzeug.

     

    Seit letzter Woche ‒ also etwa drei Wochen nach dem Unfall - wird der Mandant von einem Sachverständigen, den der Versicherer mit der Nachbesichtigung beauftragt hat, sehr aufdringlich bedrängt. Der Sachverständige sagte am Telefon, dass mein Mandant sämtliche Fahrzeugteile bei der Besichtigung vorzulegen habe, die ausgetauscht worden seien. Die Teile hat er aber bereits nicht mehr.