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  • 01.12.2014 · Fachbeitrag · Kostenvoranschlag

    Schadendokumentation zeitnah zum Unfall erstellen

    | Wird ein Kostenvoranschlag zu Schäden an einem Fahrzeug erst etwa ein Jahr nach dem Unfalldatum erstellt, ist er schon deshalb zum Nachweis des unfallbedingten Schadens nicht geeignet, wenn der Geschädigte bestreitet, dass alle darin kalkulierten Reparaturnotwendigkeiten auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, entschied das AG Moers. |