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  • · Fachbeitrag · Lackierkosten

    Sicherungsmaßnahmen vor Ofentrockung: Neuen Versicherer-Einwand entkräften

    | Bevor ein unfallrepariertes Fahrzeug nach der Lackierung bei erhöhter Temperatur getrocknet wird, ist es sinnvoll, es auf Dinge zu durchsuchen, die das Fahrzeug durch ihr Schmelzen verschmutzen. Der Aufwand dafür wird von vielen Werkstätten berechnet. Bisher hielten Versicherer oft das Gemeinkostenargument dagegen, nun gibt es einen neuen Einwand. UE stellt den neuen Einwand vor und erläutert, wie hier gekontert wird. |

     

    Neues „Werkstatt-hat-keine Kosten-Argument“ des Versicherers

    Der neue Einwand des Versicherers lautet: Die Werkstatt müsse den Geschädigten über ein solches Verschmutzungsrisiko aufklären und ihn anhalten, das Fahrzeug selbst auf solche Risikogegenstände abzusuchen, die die erhöhte Temperatur nicht aushalten. Mache der Geschädigte das selbst, entstünden in der Werkstatt ja keine Kosten.

     

    LG Bielefeld sieht vertragliche Nebenpflicht des Werkunternehmers

    Das ist eine völlige Überspannung der Anforderungen an den Geschädigten, der bei der Anlieferung seines soeben verunfallten Fahrzeugs ‒ am Ende gar auf dem Abschleppwagen ‒ sicher gerade an ganz andere Dinge denkt als an Schokolade, Labello oder Lipgloss oder die Tube Fett, die er im Baumarkt für die Fettpresse zuhause gekauft hat und die noch im Kofferraum liegt.