· Fachbeitrag · Leserforum
130 Prozent: Überraschend ist doch ein Fahrzeug lieferbar
| Rund um die derzeitigen Lieferprobleme im Hinblick auf Gebraucht- und Neufahrzeuge wird repariert, was sich noch reparieren lässt. Da ist bei Haftpflichtfällen dann so manche Reparatur im 130-Prozent-Bereich dabei. Und dabei gibt es den Grundsatz: Sechs Monate behalten. Doch was ist, wenn sie die Sechs-Monats-Frist aus bestimmten Gründen nicht eingehalten wurde, wie beim folgenden Fall, der an UE heragetragen wurde? UE klärt auf. |
Frage: Unsere Kundin hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall. Lt. Gutachten war das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert zu Reparaturkosten so, dass eine 130-Prozent-Reparatur möglich war. Die Kundin liebäugelte mit der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs gleichen Typs, doch da war weit und breit nichts zu finden. Also entschied sie sich zur Reparatur.
Zirka zwei Monate nach dem Unfall haben wir zwei solcher Neufahrzeuge zugeteilt bekommen und erhalten. Nach einem Anruf von mir bei der langjährigen, loyalen Kundin hat sie sich schnell für den Kauf entschieden, da eine Preiserhöhung bei dem Aktionsmodell von 900 Euro in den nächsten Tagen anstand und sie noch zum „alten Preis“ erwerben konnte. Den reparierten Unfallwagen gab sie in Zahlung.
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