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  • · Fachbeitrag · Mehrwertsteuer

    Die (umsatzsteuerliche) Lücke zwischen WBW und Buchwert bei finanzierten Unfallfahrzeugen

    | Massenhaft sind Fahrzeuge finanziert oder geleast. Und massenhaft werden Finanzierungs- oder Leasingverträge ohne Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung gestrickt. Das Fahrzeug verliert durch die Nutzung schnell an Wert. Die oft sehr kleinen Raten decken über lange Zeit den Wertverlust nicht ab. Kommt es zum Totalschaden, klafft eine Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert (WBW) und dem Buchwert. Aus diesem Themenkreis erreichte UE folgende Leserfrage zur Erstattung der Mehrwertsteuer: |

     

    Frage: Eine Kundin (Privatperson) hatte mit ihrem Hyundai i 30 Baujahr 2014 einen selbstverschuldeten Totalschaden. Der WBW beträgt laut Gutachten 14.800 Euro. Im Gutachten steht, dass solche Fahrzeuge überwiegend mit ausweisbarer MwSt angeboten werden. Der Kaskoversicherer zahlte daraufhin WBW 12.436,97 Euro (netto) abzüglich Restwert 4.928 Euro (brutto), abzüglich SB von 500 Euro. Als Nachweis einer Ersatzbeschaffung wurde der Kaufvertrag über ein neues Fahrzeug vorgelegt, welches etwas günstiger war. Seat Ibiza Kaufpreis 9.663,87 Euro zuzüglich MwSt 1.836,13 Euro, also brutto 11.500 Euro. Die ausgewiesene MwSt in Höhe von 1.836,13 Euro wurde daraufhin von der Versicherung erstattet. Das verunfallte Fahrzeug der Kundin muss jedoch noch bei der finanzierenden Bank ausgelöst werden, um den Restwert zu erlangen. Die Auslösesumme beträgt 7.347,95 Euro. Darin sind ja 1.173,20 Euro MwSt enthalten und angefallen. Kann somit die fehlende MwSt in Höhe von 448,07 Euro eingefordert werden?

     

    Antwort: Nein. Sowohl der gegnerische Haftpflicht- als auch der Kaskoversicherer (wenn nicht Neuwertentschädigungsklausel) müssen stets nur den WBW abzüglich Restwert erstatten. Schuldet der Geschädigte (Haftpflicht) oder der Versicherungsnehmer (Kasko) einem Dritten (Leasing, finanzierender Bank oder wem auch immer) einen höheren Betrag (Buchwert), ist das weder vom Schadenersatz- noch vom Kaskoanspruch umfasst.