Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mehrwertsteuer

    MwSt bei Ersatzkauf auch aus Überführungskosten

    | Kauft der Geschädigte nach einem Unfallschaden einen Neuwagen und setzt sich dessen Preis aus dem Kaufpreis zuzüglich Überführungskosten zusammen, ist im Haftpflichtfall auch die auf die Überführung entfallende Mehrwertsteuer zu erstatten, entschied das LG Duisburg. |

     

    Folgender Fall lag dem Urteil zugrunde: Der Geschädigte hat einen Unfall. Er verkauft sein Fahrzeug unrepariert, rechnet also im ersten Arbeitsgang die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert (WBW) fiktiv ab. Er kauft ein Neufahrzeug und verlangt nun die aufgewendete Mehrwertsteuer bis zur Höhe der in den Reparaturkosten oder dem WBW enthaltenen Mehrwertsteuer nach.

     

    Die Besonderheit im Urteilsfall war, dass der Geschädigte einen von vorneherein sehr preiswerten Ersatz gekauft hat, der als Tageszulassung abermals billiger war. Die Mehrwertsteuer aus dem puren Kaufpreis überstieg daher nicht die aus dem WBW. Die Überführungskosten sind im wirtschaftlichen Ergebnis aber ein Teil des Geldes, das für die Ersatzbeschaffung aufgewendet werden musste. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer ist also ebenfalls zu erstatten (LG Duisburg, Urteil vom 17.4.2014, Az. 12 S 153/13; Abruf-Nr. 141423; eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenburg, Duisburg).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 371: Mehrwertsteuer aus Überführungskosten
    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 1 | ID 42686707