· Fachbeitrag · Mietwagenkosten
Ist die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs Voraussetzung für die Erstattung der Mietwagenkosten?
| Die Offenlegung der Zulassungsbescheinigung für das Ersatzfahrzeug hat sich als Nachweis des Ausfallzeitraums und damit für die berechtigte Inanspruchnahmedauer für den Mietwagen als Standard herausgebildet. Doch was ist, wenn (noch) kein Ersatzfahrzeug zugelassen wurde?
Frage: Wir haben immer wieder mal den Fall, dass der Geschädigte mit Totalschaden zu einem Neuwagen greift. Einen Mietwagen nimmt er dann nur für die prognostizierte Dauer der Beschaffung eines gleichwertigen Gebrauchten. Nach zumeist vierzehn Tagen nach dem Unfall schreiben wir dann die Mietwagenrechnung. Der Neuwagen wird aber erst Monate später geliefert, und bis dahin verweigert der gegnerische Haftpflichtversicherer die Erstattung der Mietwagenkosten. Ohne den Nachweis der Zulassung eines Ersatzfahrzeugs sei der Nutzungswille nicht nachgewiesen. Ist das richtig?
Antwort: Nein, das ist falsch. Die Übermittlung der ZB I für das Ersatzfahrzeug ist bei Totalschäden eine unkomplizierte Art, in geeigneten Fällen ein Indiz für den Nutzungswillen darzulegen. Aber es ist nicht die einzige Art.
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