· Nachricht · Neuwertentschädigung
BGH bestätigt die Voraussetzungen der Neuwertentschädigung
| Der BGH bleibt bei seiner Rechtsprechung, dass der Geschädigte eines Haftpflichtschadens unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuwertentschädigung verlangen kann. |
Ein Anspruch auf Neuwertentschädigung besteht nur, wenn
- das Fahrzeug vor nicht mehr als einem Monat erstzugelassen worden ist,
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