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  • · Nachricht · Neuwertentschädigung

    BGH bestätigt die Voraussetzungen der Neuwertentschädigung

    | Der BGH bleibt bei seiner Rechtsprechung, dass der Geschädigte eines Haftpflichtschadens unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuwertentschädigung verlangen kann. |

     

    Ein Anspruch auf Neuwertentschädigung besteht nur, wenn

    • das Fahrzeug vor nicht mehr als einem Monat erstzugelassen worden ist,