23.07.2013 · Fachbeitrag · Neuwertentschädigung
Keine Neuwertentschädigung bei Schraubteilen
| Sind für die Instandsetzung des beim Unfall beschädigten Fahrzeugs weder Richt- noch Schweißarbeiten erforderlich, kommt mangels Eingriffs in das Fahrzeuggefüge keine Neuwertentschädigung in Betracht. Diese Ansicht vertritt das LG Bochum und liegt damit auf einer Linie mit dem BGH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig