09.01.2019 · Nachricht · Neuwertentschädigung
Neuwertentschädigung auch für Tageszulassung
| Liegen die Tageszulassung, der Verkauf an den Geschädigten und der Unfall mit erheblichem Schaden am Fahrzeug innerhalb eines Monats und vor Erreichen von 1.000 km Laufleistung, hindert die Tageszulassung nicht die Neuwertentschädigung. Mit dieser Entscheidung hat das LG Hannover in der Berufung ein Urteil des AG Hannover bestätigt. |
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