01.10.2015 · Fachbeitrag · Neuwertentschädigung
Neuwertentschädigung trotz vorheriger Händlerzulassung?
| Wenn ein Fahrzeug, das jünger als einen Monat ist und weniger als 1.000 km Laufleistung aufweist, bei einem Haftpflichtschaden erheblich beschädigt wird, hat der Geschädigte Anspruch auf die Neuwertentschädigung. Ein Leser möchte wissen, ob das auch im folgenden Fall gilt: Das Fahrzeug unseres Kunden war auf unser Autohaus zugelassen und hatte beim Verkauf 12 km Laufleistung aus Logistikbewegungen. Der Kunde hatte das Fahrzeug erst drei Wochen und war nur wenige Kilometer gefahren. Der Schaden ist erheblich. Hindert die Händlerzulassung die Neuwertentschädigung? |
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