· Fachbeitrag · Rechtsdienstleistung
OLG Stuttgart löst „Stuttgarter Knoten“ auf
| Die Klage eines Autovermieters aus abgetretenem Recht des Geschädigten verstößt nach Ansicht des OLG Stuttgart nicht gegen das RDG. Die Abtretung ist also wirksam, ohne dass es darauf ankommt, ob der Sicherungsfall herbeigeführt wurde. |
OLG-Urteil ist ein Meilenstein ...
Das OLG-Urteil ist ein Meilenstein im Dauerstreit um die Wirksamkeit der Abtretungen unter dem Gesichtspunkt des RDG (Urteil vom 18.8.2011, Az: 7 U 109/11; Abruf-Nr. 112870; mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, Bonn). Die Auffassung der Berufungskammer des LG Stuttgart, die die Wirksamkeit verneint hat, haben wir immer für falsch gehalten. Auch die erstinstanzlichen Kammern des Landgerichts der Schwabenmetropole haben die Bedenken der Berufungskammer nicht geteilt.
... und dürfte im Südwesten erst einmal für Frieden sorgen
Bis auf weiteres dürfte das OLG-Urteil, das auf die Anspruchsdurchsetzung durch Werkstätten oder Sachverständige übertragbar ist, im Südwesten der Republik für Frieden sorgen. Und es versperrt den Versicherern den Weg, mit der Stuttgarter Berufungsrechtsprechung andere Gerichte auf den falschen Kurs zu locken.
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