22.07.2024 · Nachricht · Regress
AG Görlitz Regress des Versicherers gegen Abschlepper gescheitert
| Immer wieder versuchen verschiedene Versicherer, durch einen Regress beim Abschleppunternehmer die Abschleppkosten im Nachhinein zu drücken. Die immer wiederkehrende These: Der Abschleppunternehmer habe ein zu großes Abschleppfahrzeug eingesetzt, obwohl das abzuschleppende Fahrzeug nicht sehr schwer war. Oder es sei ein Abschleppwagen mit Ladekran verwendet und abgerechnet worden, der Kran sei aber gar nicht gebraucht worden. Schaut der Versicherer nur auf die Schadenbilder, kann das überraschend enden – so wie im Fall vor dem AG Görlitz. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig