15.04.2025 · Nachricht · Regress
AG Hamburg: Wenn Schadengutachten Grundlage der Reparatur ist – auch die Werkstatt darf auf Schadengutachten vertrauen
| Es ist verkehrsüblich, dass das Schadengutachten den Reparaturumfang bestimmt, soweit nicht im Einzelfall andere Absprachen zwischen Geschädigtem und Werkstatt getroffen werden. Dies hat das AG Hamburg klargestellt und die Klage des Versicherers abgewiesen. |
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