· Fachbeitrag · Regress
Gescheiterte Regresse des Versicherers gegen die Werkstatt
| Der Münsteraner Versicherer versucht weiter unverdrossen, die anwaltlich auf der Grundlage des subjektbezogenen Schadenbegriffs durchgesetzte ungekürzte Erstattung der Reparaturkosten anteilig von der Werkstatt zurückzuverlangen. Das ist ‒ wie zwei Urteile belegen ‒ weitestgehend erfolglos. |
AG Cham und der blitzsaubere Auftrag
Wie saubere Vorbereitung durch die Werkstatt hilft, zeigt ein Urteil des AG Cham. Die Werkstatt vereinbart ihre Preisbestandteile nämlich direkt im Auftrag und nicht nur auf dem Umweg über den Aushang. Das sah so aus:
Unfallschaden nach den Vorgaben im Gutachten reparieren | |
Preisbestandteile: | |
Stundenverrechnungssatz Karosserie inkl. MwSt. | 153,51 Euro |
Stundenverrechnungssatz Lackierung inkl. MwSt. | 165,41 Euro |
Lackmaterialzuschlag | 45 Prozent |
Ersatzteilaufschlag | 15 Prozent |
Verbringung zum Lackierer inkl. MwSt. | 416,50 Euro |
Verbringung zum Assistenten einstellen inkl. MwSt. | 297,50 Euro |
Probefahrt nach Zeitaufwand nach jeweiligem Stundenverrechnungssatz | |
Reinigungskosten nach Zeitaufwand mit jeweiligen Stundenverrechnungssatz | |
Standkosten im Freien täglich inkl. MwSt. | 17,85 Euro |
Standkosten in der Halle täglich inkl. MwSt. | 35,70 Euro |
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