13.11.2024 · Nachricht · Regress
Regress des Versicherers gegen die Werkstatt: AG Mülheim verneint sekundäre Vortragslast der Werkstatt
| In einem Regressverfahren des Versicherers gegen eine Werkstatt aus der Vorteilsausgleichsabtretung behauptet der Versicherer, einige der berechneten Arbeiten seien gar nicht durchgeführt worden. Insoweit habe die Werkstatt eine sekundäre Darlegungslast. Denn der Versicherer habe ja keinen Einblick, ob die Arbeiten durchgeführt worden seien. Das AG Mülheim folgt dieser Auffassung nicht. |
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