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  • 05.08.2024 · Nachricht · Regress

    Regress wegen fehlender Zulassung als Mietwagen

    | Einen Vorgang, der nach der vom BGH geschaffenen Figur des Werkstattrisikos und des Sachverständigenrisikos des Geschädigten das „Mietwagenrisiko“ anwendet, hat das AG Bautzen entschieden. Der Versicherer wurde in der ersten Runde verurteilt, dem Geschädigten die Mietwagenkosten zu erstatten, weil der Geschädigte keinen Einfluss auf die (fehlende) Zulassung als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer hat. Allerdings musste der Geschädigte dem Versicherer seine eventuellen Regressansprüche gegen die vermietende Werkstatt abtreten. |