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Schadengutachter befürchten Regresse: So können sie sich wehren
| Uns erreichten mehrere besorgte Nachfragen von Schadengutachtern, die eine Ausweitung der Regressaktivitäten mancher Versicherer auf die Gutachter zukommen sehen. Deshalb hat UE einen Textbaustein zur Abwehr solcher Regressforderungen entworfen. |
PRAXISTIPP | Stimmen Sie sich als Gutachter stets mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer ab (wenn vorhanden), bevor Sie ein ablehnendes Schreiben bei Regressforderungen versenden. Sonst verlieren Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz wegen eines Obliegenheitsverstoßes. |
Weiterführende Hinweise
- Textbaustein 514: Regressabwehr Versicherer gegen Gutachten (H/K) → Abruf-Nr. 47143108
- Anwaltstextbaustein RA037: Regressabwehr im Regress des Versicherers gegen den Gutachter ‒ Schriftsatz → Abruf-Nr. 47118608. Der Textbaustein ist auf die anwaltliche Praxis zugeschnitten und wesentlich umfangreicher.
- Anwaltstextbaustein RA029: Prüfbericht bzw. Gegengutachten stellen Gutachten nicht in Frage ‒ Schriftsatz → Abruf-Nr. 46646794. Dieser Textbaustein lässt sich vermutlich in Teilen mit dem Textbaustein RA037 kombinieren.
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 5 | ID 47118602