29.01.2019 · Nachricht · Reinigungskosten
Kein Vorteilsausgleich für Fahrzeugreinigung
| Wegen der Reinigungskosten im Hinblick auf das unfallreparierte Fahrzeug entsteht dem Geschädigten kein auszugleichender Vorteil, entschied das AG Emmendingen (Urteil vom 30.11.2018, Az. 7 C 168/18, Abruf-Nr. 206416 , eingesandt von Rechtsanwalt Lennart Klein, Böblingen). |
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